etkon Garantie Q5
Die etkon Garantie Q5 beinhaltet im Garantiefall (Bruch des Gerüstes) die Kostenerstattung für eine Neuversorgung inklusive Material-, Laborkosten und Zahnarzthonorar. Diese Garantie gilt für alle Kronen- und Brückengerüste, die in etkon Produktionscentern aus den unterschiedlichsten Materialien (Vollkeramik, Zirkonoxid, Metall, Kunststoff) hergestellt werden. Die etkon Garantie Q5 gilt für Brüche ab dem 7. Monat bis zum Ablauf des 60. Monats nach der endgültigen Eingliederung des Zahnersatzes.